Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gapp Recruiting & Research 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle vertraglichen Beziehungen zwischen Gapp Recruiting & Research / Martin Gapp (nachfolgend MG genannt) und seinen jeweiligen Auftraggebern (nachfolgend AG genannt).

Abweichende oder entgegenstehende Bestimmungen werden von MG nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich schriftlich oder per eMail zugestimmt wurde.

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem AG schriftlich oder per eMail mitgeteilt. Sollte der AG diesen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen, gelten die Änderungen als durch den AG anerkannt.

§ 2 Vertragsabschluss

MG erbringt Beratungsleistungen für den AG. Art und Umfang der Leistungen sowie weitere relevante Details der Zusammenarbeit werden vertraglich durch die Parteien vereinbart.

Im Falle eines ersten Geschäftskontakts werden die von MG mit dem AG getroffenen Vereinbarungen in einem schriftlichen Einzelberatungsvertrag bzw. Rahmenberatungsvertrag konkretisiert. Mündliche Nebenabreden zwischen MG und dem AG finden allein dann Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Im Falle einer bereits bestehenden Geschäftsverbindung findet eine mündliche Auftragserteilung Geltung. Auch in diesem Falle gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 3 Klarstellung zum AGG

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesen AGB, in den Einzelberatungsverträgen bzw. den Rahmenberatungsverträgen sowie der gesamten Kooperation die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat lediglich organisatorische Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Auch im Übrigen werden beide Vertragspartner das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beachten.

§ 4 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Auftraggebers

Der AG trägt dafür Sorge, dass MG alle Unterlagen und Informationen zeitgerecht erhält, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. In diesem Rahmen wird der AG auch ungefragt über Umstände informieren, die für die Beratung von Bedeutung sein können.

Der AG wird alle Fragen von MG, deren Beantwortung dieser zur Umsetzung seiner Beratungsleistungen benötigt, möglichst rechtzeitig, vollständig und zutreffend beantworten. MG wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.

Sollte der weitere Projektverlauf von einer Entscheidung des AG abhängen, so ist diese jeweils innerhalb von einer Woche MG mitzuteilen.

§ 5 Honorare und Nebenkosten

MG vereinbart mit dem AG eine nach Aufwand und Komplexität der Aufgabe bemessene Honorarvereinbarung. Das Honorar wird entsprechend der im Vertrag definierten Rahmenbedingungen in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch an eine vom AG genannte Person. Etwaige Konkretisierungsanforderungen zur Rechnungsstellung, insbesondere projektbezogene und personenbezogene Details, sind MG vorab mitzuteilen.

Sollte der AG über den ursprünglichen Vertrag hinaus Beratungsleistungen in Auftrag geben, so ist jeweils eine gesonderte Honorarvereinbarung zu schließen.

Wird ein Projekt abgebrochen, so ist zusätzlich zu bereits früher fällig gewordenen Honoraren das Honorar entsprechend der in der Honorarvereinbarung definierten Rahmenbedingungen gegen Rechnung zur Zahlung fällig.

Im Rahmen der Beratungsprojekte anfallende Reiseaufwendungen, Spesen und sonstige Kosten von MG werden im Vorfeld mit dem AG abgestimmt und gegen Nachweis in Rechnung gestellt.

Alle Honorare und Nebenkosten verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und sind sofort zur Zahlung fällig. Sollte der AG mit der Zahlung in Verzug geraten, so werden ab dem 30. Tag nach Eintritt der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz berechnet.

§ 6 Haftung

Beanstandungen an der Leistung von MG sind unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche, schriftlich oder per eMail geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen ist MG nach eigener Wahl und auf eigene Kosten zur Beseitigung der Beanstandung oder zur erneuten Leistung berechtigt.

Bei verursachten Schäden haftet MG bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften MG und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Sollte es wegen der Indiskretion einer angesprochenen Person zu Auseinandersetzungen kommen, so übernimmt MG hierfür keine Haftung.

§ 7 Gewährleistung

MG gewährleistet ein sachgerechtes und methodisches Vorgehen bei der Durchführung der Beratungsprojekte. Eine Gewährleistung dafür, dass die vom AG in das Beratungsprojekt gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt werden, wird jedoch nicht übernommen.

§ 8 Leistungshindernisse

Soweit MG oder zur Durchführung der Beratungsprojekte eingesetzte Dritte aufgrund von Krankheit ausfallen, ist MG berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung, maximal jedoch 4 Wochen, hinauszuschieben. Für den Fall einer darüberhinausgehenden Verhinderung von MG oder diesen Dritten ist MG berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

Ereignisse höherer Gewalt, die die Erfüllung eines Auftrags wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen MG, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

Berechtigte Forderungen entsprechend der in der Honorarvereinbarung definierten Rahmenbedingungen dürfen von MG im Falle der Leistungshindernisse aus Krankheit oder höherer Gewalt bei Vertragsrücktritt dem AG zusätzlich zu bereits früher fällig gewordenen Honoraren gegen Rechnung zur Zahlung fällig gestellt werden.

§ 9 Geistiges Eigentum

Die von MG angefertigten Unterlagen und Informationen, insbesondere Markt- und Wettbewerberanalysen, Gehaltsstudien, Zielfirmenlisten und Stellenprofile, sind nur für den AG bestimmt und dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden.

Die vertragsfremde Verwendung dieser Unterlagen und Informationen, insbesondere ihre Publikation mit welchem Verfahren auch immer, bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachten Leistungen nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollten.

§ 10 Datenschutz

MG und der AG haben in Bezug auf personenbezogene Daten, die ihnen vom jeweils anderen Vertragspartner übermittelt werden, jeweils in eigener Verantwortung alle gesetzlichen Normen, insbesondere DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz, strikt zu beachten.

Alle von MG übermittelten personenbezogenen Unterlagen und Informationen, insbesondere Kandidatenkurzprofile, Kandidatenberichte, Lebensläufe und Zeugnisse sowie Auswertungen zu arbeitspsychologischen Testverfahren, Assessments und Referenzgesprächen, sind nur für den AG bestimmt und dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden.

Alle personenbezogenen Daten sind streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung von MG grundsätzlich untersagt. Bei Nichteinstellung eines Bewerbers sind die Daten durch den AG umgehend zu löschen.

§ 11 Vertraulichkeit

MG behandelt alle während eines Projekts mitgeteilten und bekannt gewordenen Informationen über den AG und dessen verbundene Unternehmen vertraulich, soweit die Aufgabenstellung nicht eine Weitergabe an Dritte erfordert.

Informationen, die MG keinesfalls an Dritte weitergeben darf, werden bei Überlassung an MG durch den AG explizit gekennzeichnet.

Zur Durchführung der Beratungsprojekte eingesetzte Dritte, die sich gegenüber MG dazu verpflichten, Informationen entsprechend der vorliegenden AGB zu schützen, darf MG Informationen überlassen.

In Bezug auf Informationen aus der Sphäre des AG gelten dessen für das Projekt tätige Mitarbeiter sowie deren Vorgesetzte nicht als Dritte im Sinn dieser Vereinbarung.

Informationen, die MG dem AG während eines Projekts mitteilt, insbesondere Informationen über Kandidaten, sind vom AG vertraulich zu behandeln. Etwaige Sperrvermerke von Kandidaten sind zu berücksichtigen.

§ 12 Gerichtsstand

Die Zusammenarbeit zwischen MG und dem AG unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB sowie den individuell vereinbarten Einzelberatungsverträgen und Rahmenberatungsverträgen ist Starnberg.

Stand: 1.3.2021

Gapp Recruiting & Research
Martin Gapp
Von-der-Tann-Str. 25
82319 Starnberg